Projektinhalt

Akten am OGH, Foto: Marlies Zuccato-Doutlik

Scheidungswillige Paare finden sich bereits seit Jahrhunderten vor Gericht ein, um eine Trennung von ihrem bzw. ihrer Partner*in durchzusetzen. Während für katholische Ehepaare vom Mittelalter bis heute nur eine Scheidung bzw. Trennung von Tisch und Bett möglich war bzw. ist, die es ihnen gestattet, getrennt voneinander zu leben, eine Wiederverheiratung jedoch ausschließt, kann eine Zivilehe, wie sie seit 1938 in Österreich zulässig ist, mit der anschließenden Möglichkeit zur Wiederverheiratung geschieden werden. Scheidungen von Tisch und Bett, aber auch zivilrechtliche Scheidungen des 20. und 21. Jahrhunderts wurden und werden von Ehepaaren häufig genutzt, um ihre – laut dem Gesetz – „unzertrennliche“ Gemeinschaft vor Gericht aufzulösen. Davon zeugen die zahlreichen Scheidungsprozesse aus dem heutigen Österreich, welche nicht nur Einblick in die seit Jahrhunderten erfolgende Verhandlung von Scheidungen (von Tisch und Bett) vor Gericht geben, sondern auch einen wissenschaftlich hoch interessanten und größtenteils noch unerforschten Quellenkorpus darstellen.

Scheidungen können – in der Sichtweise der gegenwärtigen Scheidungsforschung – als Teil eines Reorganisationsprozesses von Familienbeziehungen verstanden werden, in welchem Ehen gelöst und damit zusammenhängende familiale Beziehungen unter Beteiligung unterschiedlicher Akteur*innen und Institutionen neu geregelt werden. Dieser rechtliche Vorgang steht im Laufe der Geschichte in einem dynamischen Wechselverhältnis zu jeweils sozialen, kulturellen, ökonomischen, institutionellen und historischen Bedingungen, welche Struktur, Funktion und Verständnis von Familienbeziehungen beeinflussen. Eine isolierte Betrachtung von Scheidung und ihren Folgen von nur einer Fachdisziplin kann aus diesem Grund den Scheidungsprozess nur begrenzt erfassen. Daher widmet sich das vorliegende DOC-team-Projekt mittels der Kooperation von zwei Historikerinnen und zwei Soziologinnen aus einer interdisziplinären Perspektive der Frage, wie Scheidung und Scheidungsfolgen vom 18. Jahrhundert bis heute vor Gericht verhandelt wurden.

Projektziele

ABGB von 1811, Quelle: Justizgesetzsammlung

Im Rahmen des Projekts wird erstmalig die Verhandlung des ehelichen und familialen Zusammen- bzw. Auseinanderlebens und seiner Folgen vom 18. Jahrhundert bis in die Gegenwart untersucht werden. Im Fokus steht hierbei die Frage, welche Aspekte des ehelichen Lebens (beispielsweise eheliche Sexualität, gemeinsames Wirtschaften, Erziehung und Pflege von Kindern) in diesem Zeitraum vor Gericht thematisiert wurden und werden, um ein Begehren auf Scheidung zu begründen. Eine detaillierte Analyse soll zeigen, welche Themengebiete von welchen beteiligten Akteur*innen (z.B. Ehepartner*innen, Anwält*innen, Richter*innen, Gutachter*innen) in Scheidungsverfahren vor Gericht in welcher Art, zu welchem Zweck und mit welchem Ergebnis angesprochen bzw. verhandelt wurden bzw. werden. Ausgehend von der Bearbeitung einer gemeinsamen Quellenbasis – historische und aktuelle Gerichtsakten aus Scheidungs-, Pflegschafts-und Aufteilungsverfahren – entsteht eine interdisziplinäre Zusammenarbeit mit folgenden Schwerpunkten:

Birgit Dober (Historikerin) untersucht die Aufteilung des ehelichen Vermögens als Scheidungsfolge. Viktoria Parisot (Soziologin) setzt sich mit der Paarkonstellation und der Verhandlung von Verschulden an der Scheidung auseinander. Stephanie Rieder-Zagkla (Historikerin und Rechtswissenschaftlerin) wird sich in dieser Zusammenarbeit mit Sexualität als eheliche Pflicht beschäftigen, die in den Scheidungsverfahren thematisiert wird. Die Verhandlung von Elternschaft in Obsorge- bzw. Pflegschaftsverfahren als Teil des Scheidungsprozesses steht im Untersuchungsfokus von Marlies Zuccato-Doutlik (Soziologin).

Während die beiden Historikerinnen den Zeitraum von 1783 bis 1938 untersuchen, beschäftigen sich die beiden Soziologinnen mit der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts bis zur Gegenwart. Die Zusammenarbeit der einzelnen Dissertantinnen ermöglicht damit eine detaillierte Analyse von Paar- und Eltern-Kind-Beziehungen und deren Wechselverhältnis mit Gesetz, Rechtsprechung, Argumentation und Umsetzung in Scheidungsprozessen. Die Kooperation von Geschichtswissenschaft und Soziologie ermöglicht es, die Verhandlung dyadischer und intergenerationaler Beziehungen im Zuge von Scheidungen in einem Zeitraum von 235 Jahren (1783 bis 2018) zu untersuchen und Veränderungen bzw. Kontinuitäten im Aushandeln von Scheidung vor Gericht aufzuzeigen. Durch die disziplinenübergreifende Herangehensweise kann schließlich nicht nur die Gegenwart historisiert, sondern auch die Vergangenheit soziologisiert werden.

Projektlaufzeit und Förderung

pfarrliches Attestat 1785, Foto: Andrea Griesebner

Birgit Dober, Viktoria Parisot, Stephanie Rieder-Zagkla und Marlies Zuccato-Doutlik sind Stipendiatinnen der Österreichischen Akademie der Wissenschaften (DOC-team) am Institut für Geschichte und Institut für Soziologie der Universität Wien. Mit dem Förderprogramm DOC-team fördert die Österreichische Akademie der Wissenschaften Gruppen von Doktorand/inn/en (3-4 Personen) aus den Geistes-, Sozial- und Kulturwissenschaften, die sich gemeinsam einem nur fächerübergreifend zu lösenden Problem stellen. 

Die Projektlaufzeit ist Oktober 2019 bis Oktober 2022.