Zwischen Recht und Lust, Pflicht und Zwang. Eheliche Sexualität vor österreichischen Gerichten, 1783-1938
Das Dissertationsprojekt beschäftigt sich mit der Thematisierung verschiedener Aspekte der ehelichen Sexualität vor österreichischen Ehegerichten zwischen 1783 und 1938. Im Fokus der Arbeit stehen dabei unter anderem die eheliche Pflicht zum Geschlechtsverkehr und deren Verweigerung, sexualisierte Gewalt in der Ehe, die Anwendung empfängnisverhütender Mittel und Praktiken sowie das sexuelle Unvermögen eines Eheteils.
Ausgehend von der Einführung des Josephinischen Ehepatents und der erstmaligen Übertragung der Ehegerichtsbarkeit auf weltliche Gerichte im Jahr 1783 spannt die Arbeit einen Bogen über das Inkrafttreten des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches im Jahr 1812 bis hin zum Erlass des deutschen Ehegesetzes in Österreich nach dem „Anschluss“ im Jahr 1938. Als Quellenbasis für das Projekt dienen Ehescheidungs-, Ehetrennungs- und Eheannullierungsverfahren aus dem Gebiet des heutigen Wiens und Niederösterreichs sowie Gesetzestexte, juristische Kommentare und Werke der populären Rechtsliteratur.
Auf dieser Grundlage wird in dem Projekt unter anderem der Frage nachgegangen, wie im langen Untersuchungszeitraum von verschiedenen Akteur*innen vor Gericht (z.B. den Richtern, Anwälten, Eheleuten, Zeugen bzw. Zeuginnen oder ärztlichen Sachverständigen) über eheliche Sexualität „gesprochen“ bzw. geschrieben wurde. Damit soll auf neuer Quellenbasis ein weiterer Beitrag zur Veranschaulichung der historischen Wandelbarkeit des Verständnisses von Sexualität geleistet werden.
